Modalitäten

In berechtigten Fällen können die Anwaltskosten in Form eines Beratungshilfescheines übernommen werden.

Ich berate Sie gerne.

Kanzlei

Die Rechtsanwaltsvergütung wird von den Mandanten häufig überschätzt. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet und somit vollumfänglich überprüfbar ist.

Was die meisten nicht wissen ist, dass das zuständige Amtsgericht in vielen Fällen einen Beratungshilfeschein ausstellen kann, wenn der Betroffene in wirtschaftlicher Hinsicht nicht in der Lage ist für sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen.

Die Kosten für ein Beratungsgespräch werden somit mit der Übergabe des Beratungshilfescheines an den Rechtsanwalt abgegolten.

Sollte das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, so gibt es das Instrumentarium der Prozesskostenhilfe, die der Rechtsanwalt für den Mandanten beantragen kann.

Einstandspflichtige Rechtsschutzversicherungen des Mandanten können diesen durch die Übernahme kostenfrei stellen.

 

Leistungen

  • rechtliche Prüfung,
  • Entwurf und die Überarbeitung Ihrer Verträge
  • Anwaltliche Schriftsätze, Entwürfe
  • Beratung zu Ihren speziellen rechtlichen Fragestellungen
  • Geschäftsbedingungen und Korrespondenz
  • effektive außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.